Allgemeines
- Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle durch den Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen im Rahmen der Fotografie.
- Die AGB gelten als vereinbart nach Erhalt und Annahme der Auftragserteilung.
- Der Fotograf erbringt Leistungen im Bereich Fotografie. Der Fotograf bringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil der jeweils mit dem Auftragnehmer abgeschlossenen Verträge für Dienstleistungen.
Auftragsvereinbarung/Terminvereinbarung
- Durch eine Bestätigung des Auftraggebers (mündlich oder schriftlich, z. B. per E-Mail) kommt ein verbindlicher Auftrag zustande, spätestens durch die Annahme der Leistung unter Geltung dieser AGB. Änderungen dieses Auftrages bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen Einvernehmung.
- Annahme: Mit Unterzeichnung eines Dienstleistungsvertrages verpflichtet sich der Auftraggeber, einer nicht erstattbaren Anzahlung von 30% der Honorarvereinbarung. Diese ist innerhalb von 14 Tagen zu tätigen. Der Auftraggeber erhält nach Eingang der Anzahlung eine Bestätigung von dem Fotografen in Textform per E-Mail. Ohne fristgerechte Anzahlung besteht kein Anspruch auf die Reservierung des Termins. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Vorschusses besteht nur nach Maßgabe des § 2 (Stornierungen) dieses Vertrags.
- Der Restbetrag wird am Tag der Leistungserbringung in Rechnung gestellt. Bis zur vollständigen Zahlung des Honorars macht der Fotograf von seinem Zurückhaltungsrecht an den Fotodateien Gebrauch. Eine Übermittlung der Fotodateien erfolgt erst nach vollständiger Zahlung des Honorars.
Terminverschiebungen, Stornierung
- Kommt die Leistung aufgrund eines Umstandes nicht zustande oder der Auftraggeber ist aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit) verhindert und kann den Termin nicht wahrnehmen muss dies 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin mitgeteilt werden. Es wird dementsprechend versucht einen Ersatztermin zu finden. Jedoch besteht keine Garantie aus Sicht des Auftragsnehmers für diesen. Andernfalls wird die getätigte Anzahlung vom Auftragnehmer einbehalten.
- Kommt der Auftrag aus anderen Gründen nicht zustande, die von dem Fotografen nicht zu vertreten sind oder erfolgt eine Absage nicht mindestens 8 Wochen vor dem Termin, so hat der Fotograf das Recht die Anzahlung einzubehalten. Entscheidend sind jeweils der Zeitpunkt des schriftlichen Einganges der Absage und der Grund der schriftlichen Stornierungserklärung mir gegenüber. Bei dreimaliger rechtzeitiger Absage, wird bei der dritten Absage die Anzahlung einbehalten.
- Liegt der Grund für das Nichtzustandekommen der Leistungen im Ermessen des Fotografen, so ist dieser dazu verpflichtet dir die Anzahlung wieder zurückzuzahlen.
- Ebenfalls hat der Fotograf das Recht, aus wichtigen vertretbaren Gründen (z. B. Erkrankung, höhere Gewalt, zur Leistung unpassendes Wetter, etc.) den Termin abzusagen und zu verschieben. Der Auftraggeber wird darüber telefonisch oder schriftlich informiert. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen.
- Ist es dem Fotografen nicht möglich die vereinbarten Leistungen zu erbringen, so ist er bemüht sollte der Termin der Leistungserbringung nicht verschoben werden können einen Ersatz zu organisieren, worüber jedoch keine Garantie besteht. Der Fotograf übernimmt in diesem Fall keine Haftung.
- Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen entstehen, führen nicht zum Verzug des Fotografen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
- Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten oder Teile umfassen, ist der Fotograf berechtigt Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu erstellen.
Honorare, Preise, Fälligkeit
- Das Honorar für den Auftrag entspricht der im Gesamtbetrag aufgeführten Summe zzgl. eventueller weiterer Kosten. Mit der Unterzeichnung des Vertrages verpflichtet sich der Auftraggeber, die vereinbarte Anzahlung des Honorars bei Terminbuchung in Bar oder per Überweisung zu begleichen. Weitere Kosten (Fahrt- oder Reisekosten, weitere Stunden, sonstige Ausgaben, etc.) sowie weitere Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, sind vom Auftraggeber zu tragen und werden gesondert berechnet. Die Leistung findet nur statt, sofern die Anzahlung stattgefunden hat. Das restliche Honorar wird am Tag der Leistung in Rechnung gestellt.
- Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben Nutzungsrechte für die gelieferten Bilder und Eigentumsrechte für sonstige Waren (z.B. Fotoalbum, etc.) beim Auftragnehmer.
- Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar.
- Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Leistungen.
- Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, wird ein Honorar für jede angefangene Verlängerungsstunde lt. aktueller Preisliste berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.
- Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Fotograf eine angemessene Erhöhung des Honorars zum Stundensatz der derzeit gültigen Preisliste für jede angefangene Verlängerungsstunde verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
- Der Fotograf kann vom Auftrag zurücktreten oder evtl. Leistungen aussetzen, sofern erkennbar ist, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
- Der Fotograf ist berechtigt, einen Verzugszins in Höhe von 10 % des Rechnungsbetrages dem Auftraggeber gegenüber geltend zu machen (bei noch nicht abgeschlossener Zahlung), wenn der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht innerhalb des Fälligkeitstermins nachkommt. Dieser Verzugszins steigt pro weitere 5 Tage nach Fälligkeitsdatum jeweils 5%.
Reisekosten, sonstige Kosten
- Übersteigt die An- und Abreise des Fotografen den zuvor vereinbarten Umfang oder wurde keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen, werden die folgende Reisekosten wie folgt berechnet: je gefahrenem Kilometer 0,75 €.
- Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Wahl eines bestimmten Verkehrsmittels für die An- und Abreise oder Wahl eines bestimmten Hotels für die Übernachtung.
- Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Parkgebühren, Maut- und Autobahngebühren sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Leistungserbringung, Speicherung der Daten, Abnahme
- Während der Leistungserbringung ist das Fotografieren durch Gäste oder andere Personen des Auftraggebers oder Mitbewerber nicht gestattet, wenn nicht anders vereinbart.
- Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Bilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografen ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
- Der Fotograf haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nicht.
- Für die Datenspeicherung verwendet der Fotograf hochwertige Festplatten. Für Schäden, die durch die Übertragung der gelieferten Daten im Computer des Auftraggebers entstehen, leistet der Fotograf keinen Ersatz. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt. Für die Dauer von ca. 1 Jahr ab dem Fototermin, bewahrt der Fotograf die digitalen Dateien auf freiwilliger Basis auf. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, die Daten der Aufnahme des Auftrages zu archivieren. Dem Auftraggeber wird die Möglichkeit gegeben, durch Kauf der Daten selbst Sicherungskopien in geeigneter Form zu erstellen. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Auftraggeber nach Abschluss der Entwicklung zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Abnahme, sofern die Leistungen den vereinbarten Anforderungen entsprechen. Nach dem Eingang der Bestätigung durch den Kunden ist der Fotograf verpflichtet, dem Auftraggeber die in dem Auftrag beschriebene Leistung in vereinbarter Form zur Verfügung zu stellen (z B. Zusendung des Downloadlinks oder Übersendung der Fotoabzüge, etc.). Der Auftraggeber darf selbst keine Änderungen oder durch einen anderen Dienstleister an den Dateien sowie Produkten (z.B. Fotoprints, Wandbilder, Fotoalbum) ausführen lassen.
Haftung
- Der Fotograf sorgt für die Instandhaltung seines Equipments und ist verantwortlich für dessen Bedienung während der gesamten Leistungserbringung. Hierzu verfügen der Fotograf, im Falle einer technischen Störung, in der Regel immer über Ersatztechnik. Dennoch ist der Fotograf nicht verantwortlich zu machen, sollte während der Leistungserbringung eine technische Störung eintreffen und hierdurch die Leistung, zum Austausch des Equipments, angehalten werden. Hierdurch verpasste fotografische Leistung des Fotografen ist seitens des Kunden nicht durch Schadensersatzforderung zu entschuldigen.
- Gegen den Fotografen gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten des Fotografen oder seines Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geht mit sorgfältiger Planung einher. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzlicher Krankheit (auch von Familienangehörigen des Fotografen), Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der Fotografen zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen können, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen. Sollte es zum Ausfall des Fotografen kommen, bemüht sich dieser um einen Ersatztermin.
- Jeder Fotograf hat seinen eigenen künstlerischen Stil. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt alleine dem Fotografen. Ist der Auftraggeber im Nachgang mit der technischen und/oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel begründet.
- Der Fotograf haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Daten. Der Fotograf ist berechtigt, für die gewünschte Erstellung von Material wie Fotobüchern etc. Fremdlabore, Fotobuchhersteller etc. zu beauftragen. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
- Der Fotograf haftet nicht für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Bilder.
- Zusendung und Rücksendung von Material (Bilder, Bücher etc.) erfolgen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Sollte eine Rücksendung den Fotografen nicht erreichen, so kann der Fotograf hierfür nicht haftbar gemacht werden.
- Reklamationen jeglicher Art müssen innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Bilder bei dem Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf dieser 8 Tage gilt die fertige Arbeit als vertragsgemäß und mängelfrei angenommen.
- Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Bildabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
- Liefertermine für Bilder sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz.
- Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Fotograf für sich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt hat. Für Schäden an oder Verlust von digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann der Fotograf bestimmen, wenn nicht anders schriftlich vereinbart.
- Fotoaufnahmen -gerade solche im Outdoor-Bereich- sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist der Auftraggeber nur im Rahmen deiner eigenen Unfallversicherung versichert. Der Fotograf übernimmt hierfür keine Haftung.
Urheberrecht, Nutzungsrechte, Eigenwerbung
- „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von dem Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt. Urheberrechte sind nicht übertragbar und Vorschläge des Auftraggebers oder sonstiger Mitarbeiter begründen kein Miturheberrecht.
- Der Fotograf überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung. Ist eine Verwendung für kommerzielle Zwecke gewünscht, bedarf dies der vorherigen Zustimmung des Fotografen und einer schriftlichen Festhaltung im Vertrag. Hier darf der Kunde die dafür optimierte Datei zu kommerziellen Zwecken nutzen. Jedoch ist eine Erwähnung in Form einer Bildunterschrift oder einem Vermerk im Impressum wünschenswert. Dies muss bei Bedarf individuell schriftlich im Vertrag vereinbart und festgehalten werden.
- Werden Dateien, Fotos, Entwürfe, etc. durch Dritte in einem anderen Umfang (kommerziell und gewerblich anstatt ausschließlich privat) als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber/Dritte verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
- Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Fotomontage, Composing oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes, dazu gehören auch Zuschnitte und Filter von Smartphone-Apps wie z. B. Instagram oder VSCO und andere) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Fotografen. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist.
- Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars über. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt den Fotografen, eine Vertragsstrafe zu verlangen.
- Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial als Printmedium und/oder hochauflösend im JPG- Format. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW/JPEG) ist ausgeschlossen.
- Der Fotograf ist von Referenzen abhängig, welche er zur Eigenwerbung auf seiner Internetpräsentation veröffentlichen darf. Dem Fotografen wird nach Absprache das Recht eingeräumt, eine Auswahl der Bilddateien als Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen, um sie so potentiellen Kunden oder Geschäftspartnern in verschiedenen Formen zu zeigen. Der Auftraggeber versichert in einer vertraglich geregelten Nutzungsvereinbarung schriftlich, dass es an allen, dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildet Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Rechte beruhen, trägt der Auftraggeber. Der Auftraggeber kann spätestens bei Vertragsunterzeichnung einer solchen Verwendung der Aufnahmen durch den Fotografen ausdrücklich widersprechen.
Nebenpflichten
- Der Auftraggeber versichert, dass es an allen, dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Rechte beruhen, trägt der Auftraggeber.
Datenschutz
- Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
Widerrufsrecht, Folgen des Widerrufs
- Der Auftraggeber hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Der Widerruf ist in schriftlicher Form zu richten an Mathias Kartes/mkaFotografie, Zu den Eichenstangen 4, 66571 Eppelborn oder mkafotografie.kontakt@gmail.com. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Wenn der Auftraggeber diesen Vertrag widerruft, hat der Fotograf alle Zahlungen, die er vom Auftraggeber erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag des Widerrufs zurückzuzahlen. Der Auftraggeber wird von dem Fotografen über die Rückzahlung telefonisch oder per E-Mail in Kenntnis gesetzt. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch oder Minderungsanspruch (z.B. Erstattung von Reise-, Verpflegungs- und Pensionskosten) ist ausgeschlossen.
- Zahlungsverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen entstehen, führen nicht zum Verzug des Fotografen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Der Fotograf nutzt für die Rückzahlung das Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Dem Auftraggeber wird in keinem Fall wegen dieser Rückzahlung ein Entgelt berechnet.
- Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vollständig erfüllt ist bzw. die Leistungen erbracht worden sind, bevor der Auftraggeber Widerrufsrecht ausgeübt hat.
Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht des deutschen Staates, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkte, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB gab es nicht und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
mkaFotografie Mathias Kartes
Zu den Eichenstangen 4, 66571 Eppelborn (DE)
Diese AGB gelten ab dem 01.03.2023. Alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.